Präambel
Im Streben nach Sicherheit und Gerechtigkeit erkennen das Los Santos Medical Department (LSMD) und das Los Santos Police Department (LSPD) die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen an. Diese Verordnung etabliert klare Richtlinien für die unverzügliche Informationsweitergabe durch das LSMD an das LSPD bei offensichtlichen Straftatverdachtsmomenten. Durch diese Kooperation soll eine effektive Strafverfolgung ermöglicht und die Sicherheit der Gemeinschaft gestärkt werden, unter Wahrung der Prinzipien des Datenschutzes und der Vertraulichkeit.
VERORDNUNG
§1 Zweck und Anwendungsbereich
- Diese Verordnung regelt die Verpflichtung des Los Santos Medical Department (LSMD) zur unverzüglichen Weitergabe von Informationen an das Los Santos Police Department (LSPD), wenn Patienten mit offensichtlichen Schusswunden oder anderen Verletzungen, die auf eine Straftat hindeuten, eingeliefert oder sich selbst im LSMD vorstellen.
- Die Verordnung gilt für alle Angehörigen des LSMD, einschließlich Ärzte, Pflegepersonal und administrative Mitarbeiter.
§2 Informationsweitergabe an das LSPD
- Sofern ein Patient mit offensichtlichen Schusswunden oder anderen Verletzungen, die auf eine Straftat hindeuten, im LSMD eingeliefert wird oder sich von selbst im LSMD vorstellt, ist das LSMD verpflichtet, das LSPD unverzüglich zu informieren.
- Die Information an das LSPD sollte alle relevanten Details enthalten, die für die Einleitung einer Strafverfolgung von Bedeutung sind, einschließlich der Identität des Patienten, der Art der Verletzungen, des Zeitpunkts der Einlieferung und jeglicher zusätzlicher Informationen, die auf den Verdacht einer Straftat hindeuten könnten.
§3 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Alle Informationen, die gemäß dieser Verordnung an das LSPD weitergegeben werden, unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Das LSMD gewährleistet, dass die Informationen nur an autorisierte Vertreter des LSPD weitergegeben werden und dass der Datenschutz des Patienten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften gewahrt bleibt.
§4 Zusammenarbeit zwischen LSMD und LSPD
- Das LSMD und das LSPD arbeiten eng zusammen, um eine effektive und reibungslose Informationsweitergabe zu gewährleisten.
- Bei Bedarf sind Beamte des LSPD befugt das LSMD sowie die entsprechenden Behandlungsräume zu betreten und Informationen vor Ort zu sammeln, um eine umfassende Untersuchung durchzuführen.
STRAFKATALOG
§1 Informationspflichten und Datenschutz
§1 (1) Nichtmeldung von Verdachtsfällen
- Verstoß: Ein Mitarbeiter des LSMD informiert das LSPD nicht unverzüglich über Patienten mit offensichtlichen Schusswunden oder anderen Verletzungen, die auf eine Straftat hindeuten
- Geldstrafe: $7.500
- Haftstrafe: 15 HE
§1 (2) Unvollständige Informationsweitergabe
- Verstoß: Die an das LSPD übermittelten Informationen sind unvollständig oder fehlerhaft, sodass eine effektive Strafverfolgung behindert wird
- Geldstrafe: $3.500
- Haftstrafe: 15 HE
§1 (3) Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
- Verstoß: Informationen werden an unautorisierte Personen weitergegeben oder der Datenschutz des Patienten wird nicht gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften gewahrt
- Geldstrafe: $5.500
- Haftstrafe: 10 HE
§1 (4) Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem LSPD
- Verstoß: Mitarbeiter des LSMD verweigern den Beamten des LSPD den Zugang zu Behandlungsräumen oder behindern die Informationssammlung vor Ort
- Geldstrafe: $6.500
- Haftstrafe: 25 HE
Hinweis: Die angegebenen Strafen sind festgelegte Werte. Die tatsächliche Strafzumessung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das zuständige Gericht davon abweichen. Neben den Geld- und Haftstrafen können zusätzliche disziplinarische Maßnahmen gegen LSMD-Mitarbeiter verhängt werden. Die Schwere des Verstoßes, eventuelle Wiederholungen und mildernde Umstände werden bei der Festlegung der Strafe berücksichtigt.