Präambel
Im Interesse der Förderung einer geordneten und transparenten Wirtschaft in San Andreas wird durch das Gewerbegesetz (GewerbeG) die Registrierung und Überwachung aller Gewerbebetriebe geregelt. Dieses Gesetz schafft die Grundlage für die rechtliche Absicherung und öffentliche Einsichtnahme, um eine faire und sichere Geschäftsumgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten.
GESETZBUCH
§1 Zweck und Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Gründung, Anmeldung und Überwachung von Gewerbebetrieben in der Stadt Los Santos. Ziel ist die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, die Förderung der Wirtschaft und die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
§2 Definitionen
- Gewerbe: Jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit der Absicht durchgeführt wird, Einnahmen zu erzielen, sei es durch Produktion, Handel oder Dienstleistung.
- Gewerbetreibender: Eine natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe betreibt.
- Gewerberegister: Das offizielle Register, in dem alle eingetragenen Gewerbe und deren Geschäftsführer dokumentiert sind.
§3 Registrierungspflicht
- Alle Gewerbetreibenden müssen ihr Gewerbe bei der City Administration San Andreas (CASA) anmelden, bevor sie den Betrieb aufnehmen. Das CASA ist am Department of Justice angesiedelt.
- Die Anmeldung umfasst folgende Informationen:
- Name des Gewerbes
- Name des/der Geschäftsführer
- Kategorie des Gewerbes (z. B. Club, Bar, Restaurant, Autohaus, Einzelhandel, Dienstleistung)
- Standort des Gewerbes inkl. Straße und PLZ
- Kontaktinformationen des Geschäftsführers
§4 Gewerbeberechtigung
- Die Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes wird nur erteilt, wenn:
- Der Gewerbebetrieb den örtlichen Vorschriften und Gesetzen entspricht.
- Alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen vorliegen.
- Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.
§5 Änderungen und Meldung
- Änderungen in der Geschäftsführung, dem Namen des Gewerbes, der Unternehmensform oder dem Standort müssen umgehend dem CASA gemeldet werden.
- Bei wesentlichen Änderungen muss eine neue Genehmigung beantragt werden.
§6 Überwachung und Kontrollen
- Das CASA oder das LSPD führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen sicherzustellen.
- Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Kontrollbehörden Zugang zu ihren Geschäftsräumen und Unterlagen zu gewähren.
§7 Gebühren
- Für die Anmeldung eines Gewerbes sowie für bestimmte Genehmigungen werden Gebühren erhoben, die durch das CASA festgelegt werden.
- Die Gebühren sind bei der Anmeldung zu entrichten.
- Einsicht in die Gebühren finden Sie auf der Homepage des Department of Justice unter dem Punkt Gebührenordnung
§8 Steuern und Abgaben
Steuern werden zum derzeitigen Stand noch nicht erhoben.
§9 Sanktionen
- Verstöße gegen dieses Gesetz, einschließlich der Nichtanmeldung oder falscher Angaben, können mit Geldstrafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
- Wiederholte oder gravierende Verstöße können zur Schließung des Gewerbes führen.
STRAFKATALOG
§3 Registrierungspflicht
§3 (1) Nichtanmeldung eines Gewerbes
- Verstoß: Betreiben eines nicht angemeldeten Gewerbes
- Geldstrafe: $10.000
- Sonstiges: Temporäre Schließung bis zur ordnungsgemäßen Anmeldung
§3 (2) Falsche Angaben bei der Anmeldung
- Verstoß: Vorsätzlich falsche Angaben bei der Gewerbeanmeldung
- Geldstrafe: $5.000
- Sonstiges: Verpflichtung zur korrekten Neuanmeldung
§4 Gewerbeberechtigung
§4 (1) Betrieb ohne erforderliche Genehmigungen
- Verstoß: Gewerbebetrieb ohne notwendige Lizenzen oder Genehmigungen
- Geldstrafe: $15.000
- Sonstiges: Sofortige temporäre Schließung bis zur Vorlage der erforderlichen Dokumente
§5 Änderungen und Meldung
§5 (1) Versäumnis, Änderungen zu melden
- Verstoß: Unterlassene Meldung wesentlicher Änderungen im Gewerbebetrieb
- Geldstrafe: $2.500
- Sonstiges: Verwarnung und Frist zur Nachmeldung
§6 Überwachung und Kontrollen
§6 (2) Verweigerung der Zusammenarbeit
- Verstoß: Verweigerung des Zugangs oder der Einsicht bei behördlichen Kontrollen
- Geldstrafe: $5.000
- Sonstiges: Bei Wiederholung temporäre Schließung für 3 Tage
§9 Sanktionen
§9 (1) Leichter Verstoß gegen Auflagen
- Verstoß: Geringfügige Nichteinhaltung von Gewerbeauflagen
- Geldstrafe: $3.000
- Sonstiges: Verwarnung und Frist zur Behebung
§9 (1) Schwerer Verstoß gegen Auflagen
- Verstoß: Erhebliche oder wiederholte Nichteinhaltung von Gewerbeauflagen
- Geldstrafe: $30.000
- Sonstiges: Mögliche temporäre Schließung und Nachbesserungsfrist
§9 (2) Wiederholte gravierende Verstöße
- Verstoß: Fortgesetzte schwere Verstöße gegen das Gewerbegesetz
- Geldstrafe: $75.000
- Sonstiges: Möglicher dauerhafter Entzug der Gewerbeberechtigung
KLASSIFIZIERUNG
Registrierungspflicht
- §3 (1) Nichtanmeldung eines Gewerbes: Ordnungswidrigkeit
- §3 (2) Falsche Angaben bei der Anmeldung: Ordnungswidrigkeit
Gewerbeberechtigung
- §4 (1) Betrieb ohne erforderliche Genehmigungen: Ordnungswidrigkeit
Änderungen und Meldung
- §5 (1) Versäumnis, Änderungen zu melden: Ordnungswidrigkeit
Überwachung und Kontrollen
- §6 (2) Verweigerung der Zusammenarbeit: Ordnungswidrigkeit
Sanktionen
- §9 (1) Leichter Verstoß gegen Auflagen: Ordnungswidrigkeit
- §9 (1) Schwerer Verstoß gegen Auflagen: Ordnungswidrigkeit
- §9 (2) Wiederholte gravierende Verstöße: Ordnungswidrigkeit
GESETZÄNDERUNGEN
Legende: [+] hinzugefügt [-] entfernt [/] geändert [?] vorläufig außer Kraft [§] geplant
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