Präambel
Im Bewusstsein der fundamentalen Bedeutung der Pressefreiheit als Grundpfeiler einer freien und demokratischen Gesellschaft, verpflichtet sich der Staat Los Santos, den freien Informationsfluss zu schützen und zu fördern. Zugleich erkennt dieses Gesetz die Verantwortung der Presse an, die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu wahren und die öffentliche Ordnung zu respektieren. Mit der Balance zwischen der Freiheit der Berichterstattung und dem Schutz öffentlicher Interessen sowie staatlicher Institutionen soll dieses Pressegesetz ein gerechtes und transparentes Umfeld für die journalistische Arbeit in Los Santos schaffen.
GESETZBUCH
§1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Pressefreiheit sowie der Sicherstellung der Ordnung und des Ansehens der öffentlichen Institutionen in Los Santos.
§2 Pressefreiheit
- Die Presse ist frei. Eine Zensur findet nicht statt.
- Journalisten und Pressevertreter haben das Recht, Informationen zu sammeln, zu veröffentlichen und Interviews zu führen, sofern sie nicht gegen bestehende Gesetze oder das öffentliche Interesse verstoßen.
§3 Presseausweis
- Journalisten müssen im Besitz eines gültigen Presseausweises sein, der von den zuständigen Behörden ausgestellt wird.
- Der Presseausweis kann bei groben Verstößen gegen das Gesetz oder bei Missbrauch entzogen werden.
§4 Wahrung der Persönlichkeitsrechte
- Die Persönlichkeitsrechte von Bürgern sind zu achten. Ohne Einwilligung der betroffenen Personen dürfen keine Aufnahmen veröffentlicht werden, die in die Privatsphäre eingreifen.
- Die Veröffentlichung von Informationen, die das Ansehen oder die Sicherheit einer Person gefährden, ist untersagt.
§5 Bild- und Tonaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen
- Bild- und Tonaufnahmen während Gerichtsverhandlungen sind ohne vorherige Genehmigung des vorsitzenden Richters untersagt.
- Verstöße gegen diese Vorschrift führen zur Verhängung von Strafen und können zum Ausschluss des Pressevertreters aus dem Gerichtssaal führen.
- Aufnahmen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen des Gerichtsgebäudes gemacht werden.
§6 Berichterstattung über laufende Ermittlungen
- Die Presse ist verpflichtet, bei der Berichterstattung über laufende polizeiliche oder gerichtliche Ermittlungen zurückhaltend zu berichten.
- Informationen, die die laufenden Ermittlungen behindern oder gefährden könnten, dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Veröffentlichungen, die die Unschuldsvermutung verletzen, sind verboten.
§7 Pressemitteilungen von staatlichen Behörden (DOJ, LSPD, LSMD, LSFD, FIB)
- Pressemitteilungen, die von staatlichen Behörden wie dem Department of Justice (DOJ), der Los Santos Police Department (LSPD), dem Los Santos Medical Department (LSMD), der Los Santos Fire Department (LSFD) und dem Federal Investigation Bureau (FIB) herausgegeben werden, haben Vorrang und sind unverändert und unverfälscht zu veröffentlichen.
- Eine Veränderung, Manipulation oder falsche Wiedergabe von offiziellen Pressemitteilungen ist verboten.
- Bei der Berichterstattung über Ereignisse, die staatliche Stellen betreffen, ist die offizielle Pressemitteilung zu berücksichtigen.
§8 Schutz von Informanten
- Journalisten sind berechtigt, ihre Quellen zu schützen und die Anonymität von Informanten zu wahren.
- Die Preisgabe von Informationen durch staatliche Stellen darf nur durch einen richterlichen Beschluss erzwungen werden.
§9 Verantwortung der Presse
- Journalisten sind verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Informationen auf Wahrhaftigkeit und Genauigkeit zu achten.
- Falsche oder irreführende Informationen müssen umgehend richtiggestellt werden.
§10 Haftung und Sanktionen
- Bei Verstößen gegen dieses Gesetz können Geldstrafen und, in schweren Fällen, auch Haftstrafen verhängt werden.
- Die zuständigen Behörden können bei wiederholten Verstößen die Lizenz einer Presseorganisation entziehen.
§11 Presse und Staatssicherheit
- Informationen, die die nationale Sicherheit oder staatliche Maßnahmen gefährden könnten, dürfen nur mit Genehmigung der Behörden veröffentlicht werden.
- Die Veröffentlichung von Inhalten, die zu Unruhen, Gewalt oder Aufständen führen könnten, ist strengstens verboten.
STRAFKATALOG
§1 Presse ohne gültigen Presseausweis
- Verstoß: Ausübung journalistischer Tätigkeiten ohne einen von den Behörden ausgestellten Presseausweis.
- Geldstrafe: $10.000
- Bei wiederholtem Verstoß: $15.000 und 10 HE (Haft-Einheiten)
§2 Verletzung der Persönlichkeitsrechte
- Verstoß: Veröffentlichung von Bildern, Aufnahmen oder Informationen ohne Einwilligung der betroffenen Person, die deren Privatsphäre verletzen.
- Geldstrafe: $20.000
- Bei schwerwiegender Verletzung oder wiederholtem Verstoß: $30.000 und 15 HE
§3 Veröffentlichung falscher oder irreführender Informationen
- Verstoß: Veröffentlichung wissentlich falscher oder irreführender Informationen, die zu einem erheblichen Schaden für Einzelpersonen oder Institutionen führen.
- Geldstrafe: $20.000
- Bei schwerwiegendem Verstoß oder wiederholtem Verstoß: $35.000 und 20 HE
§4 Missachtung der Unschuldsvermutung in der Berichterstattung
- Verstoß: Berichterstattung, die eine Person vor Abschluss eines Gerichtsverfahrens als schuldig darstellt.
- Geldstrafe: $25.000
- Wiederholter Verstoß: $40.000 und 25 HE
§5 Behinderung laufender Ermittlungen durch Berichterstattung
- Verstoß: Veröffentlichung von Informationen, die laufende Ermittlungen behindern oder gefährden.
- Geldstrafe: $35.000
- In besonders schwerwiegenden Fällen: $50.000 und 30 HE
§6 Bild- und Tonaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen ohne Genehmigung
- Verstoß: Bild- oder Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung ohne vorherige Genehmigung des vorsitzenden Richters.
- Geldstrafe: $30.000
- Bei wiederholtem Verstoß: $50.000 und 20 HE, Ausschluss aus dem Gerichtssaal
§7 Veröffentlichung sicherheitsgefährdender Inhalte
- Verstoß: Veröffentlichung von Informationen, die die nationale Sicherheit oder staatliche Maßnahmen gefährden.
- Geldstrafe: $50.000
- In besonders schweren Fällen: $75.000 und 40 HE
§8 Veränderung oder Manipulation von Pressemitteilungen staatlicher Behörden
- Verstoß: Verändern, Manipulieren oder Verfälschen von offiziellen Pressemitteilungen des DOJ, LSPD, LSMD, LSFD oder FIB.
- Geldstrafe: $40.000
- Wiederholter Verstoß: $60.000 und 30 HE
§9 Veröffentlichung von Inhalten, die zu Unruhen oder Gewalt führen
- Verstoß: Verbreitung von Inhalten, die zu öffentlicher Unruhe, Gewalt oder Aufständen aufrufen oder führen könnten.
- Geldstrafe: $50.000
- In schweren Fällen: $100.000 und 50 HE
§10 Unrechtmäßige Veröffentlichung vertraulicher Informationen
- Verstoß: Veröffentlichung von vertraulichen oder geheimen Informationen ohne die Genehmigung der zuständigen Behörden.
- Geldstrafe: $60.000
- Bei schwerwiegenden Verstößen: $100.000 und 50 HE
§11 Wiederholte Verstöße gegen das Pressegesetz
- Verstoß: Wiederholte Verstöße gegen mehrere Bestimmungen des Pressegesetzes.
- Geldstrafe: $100.000
- Lizenzentzug der Presseorganisation und 60 HE (maximale Haftstrafe)
Gesetzesänderungen | Legende: [+] hinzugefügt [-] entfernt [/] geändert [?] vorläufig außer Kraft [§] geplant
-/-