Präambel
Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Beamten im öffentlichen Dienst. Ziel ist es, einen geordneten und reibungslosen Ablauf der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und das Vertrauen der Bürger in die Integrität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu stärken.
GESETZBUCH
§1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Beamten im öffentlichen Dienst, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Dienstort.
§2 Allgemeine Dienstpflichten
- Beamte haben ihre Aufgaben unparteiisch, gerecht und gewissenhaft zu erfüllen.
- Beamte sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Dienstvorschriften einzuhalten und den Anweisungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten, sofern diese rechtmäßig sind.
- Beamte müssen sich jederzeit so verhalten, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität und Unparteilichkeit der Verwaltung gewahrt bleibt.
§3 Verschwiegenheitspflicht
- Beamte sind zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen in Ausübung ihres Dienstes bekannt geworden sind, sofern nicht gesetzliche Auskunftspflichten bestehen.
- Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses fort.
§4 Neutralitätspflicht
- Beamte dürfen keine politischen oder religiösen Überzeugungen in Ausübung ihres Dienstes zur Schau stellen oder in ihre Entscheidungen einfließen lassen.
- Beamte dürfen keine Vorteile oder Geschenke annehmen, die geeignet sein könnten, ihre Neutralität zu beeinflussen.
§5 Sorgfaltspflicht
- Beamte sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen.
- Sie müssen sich fortlaufend über die für ihre Tätigkeit relevanten rechtlichen und fachlichen Entwicklungen informieren und sich entsprechend weiterbilden.
§6 Verantwortung und Rechenschaftspflicht
- Beamte tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit ihres Handelns.
- Beamte sind verpflichtet, auf Verlangen ihrer Vorgesetzten oder der zuständigen Behörden jederzeit Rechenschaft über ihre dienstlichen Handlungen und Entscheidungen abzulegen.
§7 Loyalitätspflicht
- Beamte haben die Interessen der öffentlichen Verwaltung zu wahren und ihre Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls zu erfüllen.
- Sie sind verpflichtet, ihren Dienst so auszuüben, dass das Ansehen der öffentlichen Verwaltung nicht geschädigt wird.
§8 Dienstweg und Meldepflichten
- Beamte haben dienstliche Angelegenheiten grundsätzlich auf dem Dienstweg zu regeln.
- Beamte sind verpflichtet, erhebliche Vorkommnisse, die die Dienstausübung betreffen, unverzüglich ihren Vorgesetzten zu melden.
§9 Dienstliche Kooperation und Kollegialität
- Beamte sind verpflichtet, mit ihren Kollegen und Vorgesetzten im Sinne des Dienstbetriebes zusammenzuarbeiten.
- Sie sollen ein kollegiales und respektvolles Miteinander fördern und Konflikte konstruktiv lösen.
§10 Fortbildungspflicht
- Beamte sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern.
- Die Dienststelle unterstützt die Beamten in ihrer Fort- und Weiterbildung.
§11 Dienstunfähigkeit und Krankmeldung
- Bei Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen sind Beamte verpflichtet, dies unverzüglich ihrem Vorgesetzten zu melden.
- Bei länger andauernder Dienstunfähigkeit kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden.
§12 Disziplinarmaßnahmen
- Verstöße gegen die Dienstpflichten können disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Die Art der Disziplinarmaßnahmen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann von einer Ermahnung bis hin zur Entlassung aus dem Dienst reichen.
§13 Schlussbestimmung
Die Beamten sind angehalten, die Bestimmungen dieses Gesetzes zu beachten und zu befolgen, um die Funktionsfähigkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten.
STRAFKATALOG
§2 Allgemeine Dienstpflichten
§2 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Unsachgemäße Ausführung von Aufgaben, mangelnde Sorgfalt
- Geldstrafe: $7.500
§2 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Bewusste Missachtung von Anweisungen oder Dienstvorschriften
- Geldstrafe: $27.500
§3 Verschwiegenheitspflicht
§3 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Unabsichtliche Preisgabe nicht-öffentlicher Informationen
- Geldstrafe: $15.000
§3 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Absichtliche Weitergabe vertraulicher Informationen
- Geldstrafe: $55.000
§4 Neutralitätspflicht
§4 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Geringe Beeinflussung der Neutralität durch private Meinungen
- Geldstrafe: $10.000
§4 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Annahme von Bestechungsgeldern, politische Einflussnahme
- Geldstrafe: $37.500
§5 Sorgfaltspflicht
§5 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Nachlässigkeit bei der Arbeit, die keine schwerwiegenden Folgen hat
- Geldstrafe: $10.000
§5 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Grobe Fahrlässigkeit mit schwerwiegenden Folgen für den Dienstbetrieb
- Geldstrafe: $35.000
§6 Verantwortung und Rechenschaftspflicht
§6 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Unzureichende Dokumentation dienstlicher Entscheidungen
- Geldstrafe: $10.000
§6 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Verschleierung von Fehlverhalten oder bewusste Fehlentscheidungen
- Geldstrafe: $40.000
§7 Loyalitätspflicht
§7 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Geringfügige Schädigung des Ansehens der Verwaltung
- Geldstrafe: $15.000
§7 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Schwerwiegende Schädigung des Ansehens durch öffentliche Äußerungen
- Geldstrafe: $55.000
§8 Dienstweg und Meldepflichten
§8 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Nichtbefolgung des Dienstweges ohne größere Auswirkungen
- Geldstrafe: $5.000
§8 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Bewusste Umgehung des Dienstweges mit dienstlichen Nachteilen
- Geldstrafe: $16.000
§9 Dienstliche Kooperation und Kollegialität
§9 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Gelegentliche Konflikte oder mangelnde Kooperation
- Geldstrafe: $5.000
§9 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Systematische Verweigerung der Zusammenarbeit
- Geldstrafe: $16.000
§10 Fortbildungspflicht
§10 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Einmaliges Versäumen einer Fortbildung
- Geldstrafe: $2.500
§10 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Systematisches Nichtteilnehmen an verpflichtenden Fortbildungen
- Geldstrafe: $7.500
§11 Dienstunfähigkeit und Krankmeldung
§11 (1) Leichte Verstöße
- Verstoß: Verspätete Krankmeldung ohne Folgen
- Geldstrafe: $5.000
§11 (2) Schwere Verstöße
- Verstoß: Unentschuldigtes Fehlen oder Vortäuschen einer Erkrankung
- Geldstrafe: $13.500
§12 Mögliche Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen
- Ermahnung
- Verwarnung
- Gehaltskürzung
- Versetzung
- Kündigung
- Entlassung aus dem Dienst
Hinweis: Die angegebenen Geldstrafen sind festgelegte Werte. Die tatsächliche Strafzumessung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch die zuständige Behörde davon abweichen. Zusätzlich zu den Geldstrafen können weitere disziplinarische Maßnahmen gemäß §12 angeordnet werden. Die Schwere des Verstoßes und eventuelle Wiederholungen werden bei der Festlegung der Strafe berücksichtigt.
KLASSIFIZIERUNG
Allgemeine Dienstpflichten
- §2 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Verschwiegenheitspflicht
- §3 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Neutralitätspflicht
- §4 Verstöße: Straftat (insbesondere bei Annahme von Bestechungsgeldern)
Sorgfaltspflicht
- §5 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Verantwortung und Rechenschaftspflicht
- §6 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Loyalitätspflicht
- §7 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Dienstweg und Meldepflichten
- §8 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Dienstliche Kooperation und Kollegialität
- §9 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Fortbildungspflicht
- §10 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Dienstunfähigkeit und Krankmeldung
- §11 Verstöße: Ordnungswidrigkeit
Mögliche Disziplinarmaßnahmen
Ermahnung, Verwarnung, Gehaltskürzung, Versetzung, Kündigung, Entlassung aus dem Dienst: Diese Maßnahmen sind disziplinarische Konsequenzen und hängen von der Schwere des Verstoßes ab.
GESETZÄNDERUNG
Legende: [+] hinzugefügt [-] entfernt [/] geändert [?] vorläufig außer Kraft [§] geplant
-/-