Präambel
Als ein Ort, der der Förderung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewidmet ist, begrüßt das Los Santos Police Department (LSPD) Besucherinnen und Besucher mit offenen Armen. Diese Hausordnung für Besucher wurde entwickelt, um ein respektvolles und kooperatives Umfeld zu schaffen, in dem alle Gäste die Arbeit der Polizei unterstützen können. Durch die Einhaltung dieser Regeln tragen Besucherinnen und Besucher dazu bei, die Effizienz der polizeilichen Maßnahmen zu gewährleisten und zur Sicherheit unserer Gemeinschaft beizutragen.
Anschrift der Behörde
Los Santos Police Department - Vinewood
Algine Avenue
7104, 7105
LOS SANTOS
§1 Respektvolles Verhalten
Besucher des LSPD haben sich gegenüber den Mitarbeitern und anderen Besuchern respektvoll und kooperativ zu verhalten.
§2 Ausweis- und Taschenkontrolle
Der Zugang zum LSPD-Gelände kann einer Ausweis- und Taschenkontrolle unterliegen, der Besucher ist zur Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal verpflichtet.
§3 Anweisungen befolgen
Besucher sind angehalten, den Anweisungen des LSPD-Personals unverzüglich Folge zu leisten.
§4 Waffenverbot
Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen auf dem LSPD-Gelände ist strengstens untersagt.
- Ausnahme: Personen im Besitz eines gültigen Waffenscheins und Besitz einer legalen und registrierten Schusswaffe.
- Die unter (1) genannte Waffe kann in begründeten Fällen, temporär durch die LSPD-Beamten konfisziert werden.
§5 Vertraulichkeit beachten
Informationen, die während des Besuchs bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Das Fotografieren oder Aufnehmen von Bildmaterial ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
§6 Distanz zu laufenden Einsätzen
Besucher sollten einen angemessenen Abstand zu laufenden polizeilichen Einsätzen wahren, um die Arbeit der Polizei nicht zu stören.
§7 Geeignete Kleidung
Besucher sollten angemessene und respektvolle Kleidung tragen.
§8 Rauchverbot
Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. In den Gebäuden des LSPD ist das Rauchen generell untersagt.
§9 Ruhestörung vermeiden
Lärm und störendes Verhalten sind zu vermeiden, um die Arbeitsatmosphäre im LSPD nicht zu beeinträchtigen.
§10 Gesetzestreue
Besucher sind angehalten, sich an alle geltenden Gesetze und Verordnungen zu halten.
§11 Beschwerden und Anliegen
Bei Unklarheiten oder Anliegen können sich Besucher an das Empfangspersonal oder andere autorisierte Mitarbeiter wenden.
§12 Parken
§1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Regelung dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Umfeld des Los Santos Police Department (LSPD) und gilt für alle öffentlichen Straßen und Flächen in diesem Bereich.
§2 Verbot des Parkens
- Das Parken von Fahrzeugen jeglicher Art ist sowohl tagsüber als auch nachts vor dem Hauptgebäude des LSPD auf der gesamten Länge der Straße sowie in unmittelbarer Nähe von Ein- und Ausfahrten des Gebäudes untersagt.
- Die verbotene Parkzone umfasst die gesamte Fläche von der Zufahrt bis zur Ausfahrt des LSPD sowie angrenzende Gehwege.
§3 Zulässige Parkflächen
- Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den nördlich gelegenen Parkplätzen abgestellt werden, die entsprechend ausgeschildert sind.
- Die zuständigen Behörden sorgen dafür, dass diese Parkflächen deutlich gekennzeichnet und ausreichend verfügbar sind.
§4 Ausnahmen
- Einsatzfahrzeuge des LSPD, LSMD und des DOJ sind vom Parkverbot ausgenommen.
- Weitere Ausnahmen können in Sonderfällen durch die zuständige Polizeibehörde genehmigt werden.
§5 Überwachung und Sanktionen
- Die Einhaltung des Parkverbots wird durch die zuständigen Ordnungsbehörden und das LSPD überwacht.
- Fahrzeuge, welche sich auf der Parkverbotszone befinden, werden ohne vorherige Ankündigung abgeschleppt.
- Der Fahrzeughalter ist für die Abschleppkosten verantwortlich.
- Verstöße gegen diese Regelung werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu $1.000 geahndet.
Zusätzlich zum Verwarnungsgeld kann u.U. die Straftat "§55 StGB Behinderung staatlicher Maßnahmen" verhängt werden.
Die Nichtbeachtung dieser Hausordnung kann zum Ausschluss vom LSPD-Gelände führen.
Das LSPD behält sich das Recht vor, in bestimmten Situationen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.