Präambel
Angesichts außergewöhnlicher Umstände, welche die Grundfesten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erschüttern, sieht sich die Regierung gezwungen, die nachfolgende Notstandsverordnung (NoVO) zu erlassen. Um den akuten Herausforderungen entschlossen zu begegnen, werden vorübergehend bestimmte Grundrechte eingeschränkt. Dies geschieht mit dem Ziel, den Polizeibehörden erweiterte Befugnisse zur Gefahrenabwehr einzuräumen und so die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
GESETZBUCH
§1 Vorübergehende Außerkraftsetzung von Grundrechten
Für die Dauer des Notstands werden die folgenden Artikel des Grundgesetzes suspendiert:
- Artikel 1: Schutz der Menschenwürde, Bekenntnis zu den Menschenrechten, Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte
- Artikel 2: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person
- Artikel 5: Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Berichterstattung, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, Verbot der Zensur
- Artikel 7: Staatliche Schulaufsicht, Recht auf Errichtung privater Schulen, Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
- Artikel 9: Recht auf Bildung von Vereinen und Gesellschaften, Verbot verfassungswidriger Vereine, Koalitionsfreiheit zur Wahrung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
- Artikel 11: Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet, Einschränkungen nur durch Gesetz oder bei Wohnungsmangel, Seuchengefahr oder Katastrophen
- Artikel 15: Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Gesetz, Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen
§2 Erweiterung polizeilicher Befugnisse
- Den Polizeibehörden wird das Recht eingeräumt, Personen bereits bei Vorliegen eines Verdachts festzuhalten oder festzunehmen.
- Die Polizei ist befugt, verdachtsunabhängige Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen durchzuführen.
§3 Verbot des Waffen- und Waffenbesitzes
- Das Tragen oder Mitführen jeglicher Schusswaffen, einschließlich Pistolen, ist untersagt und wird als illegaler Waffenbesitz geahndet.
- Auch das Tragen oder Mitführen von Schlag- und Stichwaffen ist verboten und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
§4 Erweiterung der Sperrzonenregelung
- Im Umkreis von 150 Metern um sämtliche Gebäude und Liegenschaften staatlicher Behörden werden Sperrzonen eingerichtet.
- Folgende Örtlichkeiten sind von dieser Regelung betroffen:
- Department of Justice - Rockford Hills
- Galileo Observatorium
- Police Departments - Mission Row, Vespucci, Vinewood, Rockford Hills
- Medical Departments - Pillbox Medical Center, Ocean Medical Center, Mount Zonah Center
- Fire Departments - Rockford Hills, Davis
- N.O.O.S Gelände
- FIB Komplex (Hauptplatz)
§5 Festnahmen in Sperrzonen und Rechtsfolgen
Personen, die sich während des Notstands innerhalb der bezeichneten Sperrzonen aufhalten oder dort angetroffen werden, sind unverzüglich festzunehmen und bis zur Aburteilung im Bolingbroke State Prison zu inhaftieren.
STRAFKATALOG
Kapitel I: Vorübergehende Außerkraftsetzung von Grundrechten
§1 Verstoß gegen die Grundrechtssuspendierung
- Verstoß: Öffentliche Äußerungen oder Versammlungen, die gegen die Grundrechtssuspendierung verstoßen
- Geldstrafe: $10.000
- Sonstiges: Sofortige Auflösung der Versammlung oder Unterbrechung der Aktivitäten. Bei Wiederholung zusätzliche rechtliche Konsequenzen und mögliche Inhaftierung
Kapitel II: Erweiterung polizeilicher Befugnisse
§2 Verstoß gegen Verdachtsunabhängige Durchsuchungen
- Verstoß: Verweigerung der Zusammenarbeit bei verdachtsunabhängigen Durchsuchungen
- Geldstrafe: $5.000
- Sonstiges: Weitere Untersuchungen und rechtliche Schritte. Bei Wiederholung strafrechtliche Konsequenzen
§3 Verstoß gegen die vorübergehende Festhaltung
- Verstoß: Verweigerung oder Widerstand bei vorläufiger Festnahme
- Geldstrafe: $7.500
- Sonstiges: Strafrechtliche Verfolgung und mögliche zusätzliche Haftstrafen
Kapitel III: Verbot des Waffen- und Waffenbesitzes
§4 Illegaler Waffenbesitz
- Verstoß: Tragen oder Mitführen von verbotenen Waffen während des Notstands
- Geldstrafe: $20.000
- Sonstiges: Beschlagnahmung der Waffen und mögliche strafrechtliche Verfolgung. Erhöhte Strafen bei Wiederholung
§5 Verstoß gegen das Verbot von Schlag- und Stichwaffen
- Verstoß: Mitführen oder Tragen von Schlag- und Stichwaffen während des Notstands
- Geldstrafe: $15.000
- Sonstiges: Beschlagnahmung der Waffen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen
Kapitel IV: Erweiterung der Sperrzonenregelung
§6 Aufenthalt in Sperrzonen
- Verstoß: Aufenthalt in einer festgelegten Sperrzone während des Notstands
- Geldstrafe: $25.000
- Sonstiges: Unverzügliche Festnahme und Inhaftierung bis zur Aburteilung. Weitere rechtliche Schritte möglich
§7 Widerstand gegen die Sperrzonenregelung
- Verstoß: Widerstand oder aggressive Handlungen gegenüber der Polizei bei Sperrzonenregelung
- Geldstrafe: $30.000
- Sonstiges: Strafrechtliche Verfolgung, mögliche zusätzliche Haftstrafen und Disziplinarmaßnahmen
Kapitel V: Allgemeine Bestimmungen
§8 Missachtung der Notstandsverordnung
- Verstoß: Allgemeine Missachtung der Notstandsbestimmungen, die nicht unter spezifische Kategorien fallen
- Geldstrafe: $10.000 bis $30.000, abhängig vom Schweregrad
- Sonstiges: Mögliche zusätzliche rechtliche Konsequenzen und strafrechtliche Verfolgung
Hinweis: Die angegebenen Strafen sind festgelegte Werte. Die tatsächliche Strafzumessung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde davon abweichen. Während des Notstands können zusätzliche Maßnahmen wie sofortige Festnahme, verlängerte Inhaftierung oder verstärkte Überwachung angeordnet werden. Die Schwere des Verstoßes, eventuelle Wiederholungen und die allgemeine Sicherheitslage werden bei der Festlegung der Strafe berücksichtigt.