Präambel
Im Bestreben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in San Andreas zu gewährleisten, die effektive Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen und den wachsenden Herausforderungen einer dynamischen Metropole gerecht zu werden, erlässt der Staat San Andreas diese Wohnsitzverordnung. Sie dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Prävention von Straftaten und der Sicherstellung einer geordneten Verwaltung. Die Verordnung bekräftigt die Verantwortung jedes Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft und stärkt das Fundament eines sicheren und prosperierenden San Andreas.
GESETZBUCH
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Diese Verordnung regelt die Meldepflicht aller Bürger von San Andreas bezüglich ihres Hauptwohnsitzes.
- Die Verordnung gilt für alle natürlichen Personen, die innerhalb der Staatsgrenzen von San Andreas einen Wohnsitz begründen.
§2 Meldepflicht
- Jeder Bürger ist verpflichtet, seinen Wohnsitz innerhalb von 24 Stunden nach Erwerb oder Anmietung einer Immobilie anzumelden.
- Die Meldung kann erfolgen:
- Persönlich bei:
- Los Santos Police Department (LSPD)
- Department of Justice (DOJ)
- Digital über:
- Das Nachrichtensystem "Dienste-App"
- Handy E-Mail:
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- Persönlich bei:
- Folgende Angaben sind bei der Meldung erforderlich:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Vorherige Adresse (falls vorhanden)
- Neue Adresse
- Art der Immobilie (Haus, Wohnung, Apartment)
§3 Änderungen und Abmeldung
- Jede Änderung des Wohnsitzes muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
- Bei Aufgabe des Wohnsitzes ist eine Abmeldung erforderlich.
- An- Ab- und Ummeldungen können über alle in §2 (2) genannten Wege erfolgen.
§4 Sanktionen
- Bei Verstoß gegen die Meldepflicht werden folgende Sanktionen verhängt:
- Erste Verfehlung: Verwarnung
- Zweite Verfehlung: Geldstrafe
- Dritte Verfehlung: Geldstrafe
- Weitere Verfehlungen: Geldstrafe und evtl. Haftstrafe
- Erste Verfehlung: Verwarnung
- Bei vorsätzlicher Falschangabe der Wohnadresse:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
§5 Kontrolle und Durchsetzung
- Das Los Santos Police Department und Department of Justice sind berechtigt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
- Bei Verdacht auf Verstoß gegen diese Verordnung können Ermittlungen eingeleitet werden.
§6 Inkrafttreten
- Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- Alle bestehenden Wohnsitze müssen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gemeldet werden.
STRAFKATALOG
§1 Verstoß gegen die Meldepflicht (Erstverstoß)
- Verstoß: Nicht fristgerechte Erstanmeldung eines Wohnsitzes
- Geldstrafe: Verwarnung
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Nachholung der Meldung binnen 24h
§2 Verstoß gegen die Meldepflicht (Zweitverstoß)
- Verstoß: Wiederholte nicht fristgerechte Anmeldung
- Geldstrafe: $4.000
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Nachholung binnen 12h, Aktenvermerk
§3 Verstoß gegen die Meldepflicht (Drittverstoß)
- Verstoß: Drittes Versäumnis der Anmeldepflicht
- Geldstrafe: $8.000
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Sofortige Nachholung, permanenter Aktenvermerk
§4 Verstoß gegen die Meldepflicht (weitere Verstöße)
- Verstoß: Weitere Versäumnisse nach Drittverstoß
- Geldstrafe: $12.000
- Haftzeit: 15 HE
- Sonstiges: Führungszeugniseintrag, sofortige Nachholung
§5 Vorsätzliche Falschangaben
- Verstoß: Wissentlich falsche Angaben bei Meldung
- Geldstrafe: $10.000
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Wöchentliche Meldepflicht für 2 Wochen
§6 Unterlassene Ummeldung (Erstverstoß)
- Verstoß: Nicht fristgerechte Meldung eines Umzugs
- Geldstrafe: Verwarnung
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Nachholung binnen 24h
§7 Unterlassene Ummeldung (Folgeverstöße)
- Verstoß: Wiederholte Versäumnis der Ummeldung
- Geldstrafe: $2.000
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Sofortige Nachholung
§8 Unterlassene Abmeldung (Erstverstoß)
- Verstoß: Nicht durchgeführte Abmeldung
- Geldstrafe: Verwarnung
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Nachholung binnen 24h
§9 Unterlassene Abmeldung (Folgeverstöße)
- Verstoß: Wiederholte Versäumnis der Abmeldung
- Geldstrafe: $2.000
- Haftzeit: 0 HE
- Sonstiges: Sofortige Nachholung
Mildernde Umstände
- Selbstanzeige: -50% auf Geldstrafe
- Persönliche/familiäre Notlage: -50% auf Geldstrafe
- Technische Probleme: -50% auf Geldstrafe
- Vollständige Kooperation: -50% auf Geldstrafe
Hinweis zur Übergangsfrist
Innerhalb der ersten 30 Tage nach Inkrafttreten:
- Keine Strafen für Erstverstöße
KLASSIFIZIERUNG
Verstoß gegen die Meldepflicht
- §1 Verstoß gegen die Meldepflicht (Erstverstoß): Ordnungswidrigkeit
- §2 Verstoß gegen die Meldepflicht (Zweitverstoß): Ordnungswidrigkeit
- §3 Verstoß gegen die Meldepflicht (Drittverstoß): Ordnungswidrigkeit
- §4 Verstoß gegen die Meldepflicht (weitere Verstöße): Ordnungswidrigkeit
Vorsätzliche Falschangaben
- §5 Vorsätzliche Falschangaben: Ordnungswidrigkeit
Unterlassene Ummeldung
- §6 Unterlassene Ummeldung (Erstverstoß): Ordnungswidrigkeit
- §7 Unterlassene Ummeldung (Folgeverstöße): Ordnungswidrigkeit
Unterlassene Abmeldung
- §8 Unterlassene Abmeldung (Erstverstoß): Ordnungswidrigkeit
- §9 Unterlassene Abmeldung (Folgeverstöße): Ordnungswidrigkeit
Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, persönliche/familiäre Notlage, technische Probleme, vollständige Kooperation: Diese Umstände können die Geldstrafe reduzieren
GESETZÄNDERUNG
Legende: [+] hinzugefügt [-] entfernt [/] geändert [?] vorläufig außer Kraft [§] geplant
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