Präambel
Dieses Polizeigesetz für Los Santos wird eingeführt, um die Sicherheit, Rechte und Pflichten der Bürger zu gewährleisten. Ziel ist es, eine ausgewogene Balance zwischen persönlichen Freiheiten und dem Schutz der Gemeinschaft herzustellen. Die Bestimmungen sollen dazu beitragen, ein harmonisches Zusammenleben zu fördern, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen, während gleichzeitig die Prinzipien der Fairness und des Respekts für individuelle Rechte gewahrt werden.
GESETZBUCH
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
§1 Aufgaben der Polizei
Die Polizei von Los Santos hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen sowie die Rechte der Bürger zu schützen.
§2 Befugnisse der Polizei
Die Polizei ist befugt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies schließt die Festnahme von Verdächtigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ein.
§3 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Die Polizei arbeitet eng mit anderen staatlichen Behörden zusammen, um effektiv gegen Straftaten vorzugehen.
Kapitel II: Öffentliche Sicherheit
§4 Waffenbesitz
Der Besitz und das Führen von Waffen sind nur mit einer gültigen Erlaubnis gestattet. Die Polizei ist berechtigt, Personen zu durchsuchen, um illegale Waffen zu entdecken. (Siehe auch WaffG)
§5 Besitz und Konsum von Cannabis
Der Besitz und Konsum von bis zu 3 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die betreffende Person muss das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) für den Konsum von Cannabis erreicht haben.
- Der Konsum ist sowohl in privaten Räumen als auch in der Öffentlichkeit gestattet, unter der Voraussetzung, dass er nicht die öffentliche Ordnung beeinträchtigt.
- Die Polizei kann bei Verdacht auf Beeinträchtigung Kontrollen durchführen.
(Siehe auch BtMG)
§6 Ruhestörung
Es ist untersagt, den öffentlichen Frieden durch übermäßigen Lärm zu stören. Die Polizei kann Maßnahmen ergreifen, um Ruhestörungen zu unterbinden.
Kapitel III: Verkehrssicherheit
§7 Straßenverkehrsordnung
Die Polizei überwacht die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Verstöße werden geahndet, und die Polizei kann Fahrzeuge bei Gefahr für die Verkehrssicherheit stoppen.
(Siehe auch StVO)
Kapitel IV: Kriminalität und Strafverfolgung
§9 Straftaten
Die Polizei ermittelt und verfolgt Straftaten wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung und andere Straftaten nach den geltenden Gesetzen.
(Siehe auch StGB)
§10 Festnahmen
Die Polizei kann Personen festnehmen, die einer Straftat verdächtigt werden. Festgenommene Personen haben das Recht auf eine faire Behandlung und einen Anwalt.
Hinweis zu Durchsuchungen und Festnahmen
- Der Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl ist grundsätzlich beim Department of Justice schriftlich oder per Mail einzureichen.
Hinweis zur Gültigkeit der Beschlüsse
- Die Beschlüsse werden mit einer maximalen Gültigkeit von 14 Tagen ausgestellt. Sollte in dieser Zeit die angeforderte Maßnahme nicht umgesetzt werden, muss ein erneuter Antrag gestellt werden!
Kapitel V: Bürgerrechte
§11 Schutz der Privatsphäre
Die Polizei respektiert die Privatsphäre der Bürger und darf nur unter bestimmten Bedingungen und mit gerichtlicher Genehmigung in private Räume eindringen.
§12 Recht auf Verteidigung
Jeder Bürger hat das Recht auf Verteidigung vor Gericht. Die Polizei gewährleistet, dass diese Rechte respektiert werden.
§13 Androhung von Zwangsmitteln
- Bevor Zwangsmittel angewendet werden, muss eine Warnung ausgesprochen werden. Eine Warnung ist nicht nötig, wenn es die Umstände nicht zulassen, zum Beispiel wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, um eine Gefahr abzuwenden. Ein Warnschuss gilt auch als Warnung vor dem Einsatz von Schusswaffen.
- Schusswaffen und Sprengmittel dürfen nur ohne Warnung eingesetzt werden, wenn es notwendig ist, um eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit abzuwehren.
- Bei einer Menschenmenge muss der Einsatz von Zwangsmitteln so früh wie möglich angedroht werden, damit Unbeteiligte sich entfernen können. Der Einsatz von Schusswaffen gegen Personen in einer Menschenmenge muss immer angedroht werden und die Androhung ist durch einen Warnschuss zu wiederholen. Bei technischen Sperren ist eine Warnung nicht immer erforderlich.
Zwangsmittel sind Maßnahmen, die von Behörden oder staatlichen Organen ergriffen werden, um die Befolgung von Anordnungen durchzusetzen oder Gefahren abzuwenden. Hier sind einige Beispiele für Zwangsmittel:
- Unmittelbarer Zwang:
- Körperlicher Zwang: Einsatz körperlicher Gewalt durch Einsatzkräfte, wie Festhalten oder Wegdrücken.
- Hilfsmittel der körperlichen Gewalt: Verwendung von Hilfsmitteln wie Handschellen, Schlagstöcke, Wasserwerfer oder Pfefferspray.
- Einsatz von Schusswaffen:
- Warnschuss: Abgabe eines Schusses in die Luft als Warnung.
- Gezielter Schuss: Einsatz von Schusswaffen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit.
- Einsatz von Sprengmitteln:
- Verwendung von Sprengstoffen zur Abwehr von Gefahren, z.B. bei der Beseitigung von explosiven Stoffen oder der Öffnung von Zugängen.
- Technische Sperren:
- Errichtung von Barrikaden, Absperrungen oder Straßensperren, um Bewegungen zu kontrollieren oder zu verhindern.
- Verwaltungsvollstreckung:
- Zwangsgeld: Geldstrafen zur Durchsetzung von Anordnungen.
- Ersatzvornahme: Durchführung einer Maßnahme auf Kosten des Betroffenen, wenn dieser sie nicht selbst ausführt (z.B. Räumung einer Wohnung).
- Zwangshaft: Inhaftierung zur Erzwingung einer Handlung, z.B. bei Nichtzahlung von Geldbußen.
§14 Amtsenthebung und Suspendierung von Behördenleitern durch den Chief of Justice
- Befugnis des Chief of Justice: Der Chief of Justice hat das Recht, Behördenleiter anderer Behörden, die sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeigesetzes befinden, sofort und mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt zu entheben oder zu suspendieren, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist.
- Voraussetzungen für die Amtsenthebung oder Suspendierung:
- hinreichende Gründe vorliegen, die eine ernsthafte Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch den betreffenden Behördenleiter nahelegen,
- eine umfassende Prüfung der Sachlage durchgeführt wurde, und
- der Chief of Justice zu dem Schluss kommt, dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
- Anträge anderer Mitarbeiter:
- Mitarbeiter der betreffenden Behörden haben das Recht, Anträge zur Amtsenthebung oder Suspendierung ihres Behördenleiters beim Chief of Justice einzureichen.
- Der Antrag muss eine schriftliche Begründung enthalten, die detailliert darlegt, warum der Behördenleiter nach Ansicht des Antragstellers nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte der Behörde ordnungsgemäß zu führen.
- Der Chief of Justice prüft den Antrag und entscheidet nach einer sorgfältigen Abwägung der vorgebrachten Gründe und der Gesamtumstände über eine mögliche Amtsenthebung oder Suspendierung.
- Verfahren:
- Der Chief of Justice muss die Entscheidung zur Amtsenthebung oder Suspendierung schriftlich festhalten und die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung darlegen.
- Die Entscheidung ist dem betroffenen Behördenleiter und gegebenenfalls dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen und wird mit der Zustellung wirksam.
- Vor der endgültigen Entscheidung des Chief of Justice ist ein Gespräch mit dem betroffenen Behördenleiter verpflichtend, um dessen Sichtweise zu den Anschuldigungen zu klären.
- Der Chief of Justice hat das Recht, Mitarbeiter der betroffenen Behörde zu einem Gespräch in das Department of Justice vorzuladen, um über den Sachverhalt zu sprechen und sich ein umfassendes Bild der Lage zu machen. Die geladenen Mitarbeiter sind verpflichtet, zur Sache auszusagen und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
- Unentschuldigtes Fernbleiben von einer Vorladung kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Eine Absage des Termins muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
- Folgen der Amtsenthebung oder Suspendierung:
- Mit der Amtsenthebung verliert der betroffene Behördenleiter sofort alle mit seinem Amt verbundenen Rechte und Pflichten.
- Bei einer Suspendierung ruhen die Rechte und Pflichten des betroffenen Behördenleiters für die Dauer der Suspendierung.
- Rechtsmittel ausgeschlossen
- Gegen die Entscheidung des Chief of Justice zur Amtsenthebung oder Suspendierung sind keine Rechtsmittel zulässig. Die Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar.
- Nachfolge und Vertretung:
- Bei einer Amtsenthebung ist unverzüglich ein Nachfolger zu benennen, um die ordnungsgemäße Fortführung der Amtsgeschäfte zu gewährleisten.
- Im Falle einer Suspendierung ist eine geeignete Vertretung zu bestimmen, die die Amtsgeschäfte für die Dauer der Suspendierung übernimmt.
- Veröffentlichung:
- Die Entscheidung zur Amtsenthebung oder Suspendierung sowie die Gründe hierfür sind in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, sofern keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen oder Dritter entgegenstehen.
§15 Umgang mit Dienstausrüstung und -material
- Dienstausrüstung und dienstlich bereitgestelltes Material, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Waffen, Munition, Funkgeräte, Dienstfahrzeuge, Dienstbekleidung, Schutzwesten, dienstliche Dokumente, Kommunikationsmittel und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die dem Polizeivollzugsbeamten im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet und nicht in den privaten Bereich mitgenommen werden.
- Die Mitnahme von Dienstausrüstung oder dienstlich bereitgestelltem Material nach Dienstschluss oder in die private Wohnung ist strikt untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch die zuständige Dienststelle vor.
- Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Absatz 2 wird gegen den betroffenen Polizeivollzugsbeamten eine Geldstrafe in Höhe von bis zu $10.000 verhängt. Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich nach Schwere des Verstoßes, insbesondere nach der Art und dem Wert der mitgenommenen Ausrüstungsgegenstände. Darüber hinaus behält sich die Dienststelle weitergehende disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entlassung aus dem Polizeidienst vor.
- Der Polizeivollzugsbeamte ist verpflichtet, die ihm überlassene Dienstausrüstung nach Beendigung des Dienstes ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Einrichtungen zurückzugeben. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ausrüstung hat der Polizeivollzugsbeamte unverzüglich Meldung an die zuständige Dienststelle zu machen.
- Diese Regelungen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Vermeidung des Missbrauchs dienstlicher Ausrüstungsgegenstände. Sie sind von allen beim PD Angestellten strikt einzuhalten.
§16 Platzverweise
- Die Polizei ist befugt, Platzverweise auszusprechen, wenn dies zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
- Ein Platzverweis kann in öffentlichen Bereichen sowie auf privaten Grundstücken ausgesprochen werden, sofern dies zur Gefahrenabwehr oder Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich ist.
- Verstöße gegen einen Platzverweis können mit Geldstrafen und weiteren Maßnahmen geahndet werden.
§17 Ausrufung eines Krisenstabs
- Bei außergewöhnlichen Ereignissen oder Gefahrenlagen, die eine koordinierte und verstärkte polizeiliche Reaktion erfordern, kann ein Krisenstab ausgerufen werden.
- Die Befugnis zur Ausrufung eines Krisenstabs ist ausschließlich dem Commissioner, in Abswesenheit dessen auch dem Chief of Police oder dem Chief of Justice vorbehalten.
- Der Krisenstab koordiniert alle polizeilichen Maßnahmen zur Bewältigung der Krisensituation und hat die Autorität, zusätzliche Ressourcen anzufordern und einzusetzen.
- Die Ausrufung eines Krisenstabs muss unverzüglich allen relevanten Behörden und Abteilungen mitgeteilt werden.
- Der Krisenstab bleibt aktiv, bis der Commissioner of Police oder der Chief of Justice die Situation als bewältigt erklärt und den Krisenstab offiziell auflöst.
- Über jede Ausrufung und Auflösung eines Krisenstabs ist ein detaillierter Bericht zu verfassen und zu archivieren.
- Der Krisenstab setzt sich aus allen Behördenleitungen zusammen.
- Die unerlaubte Bildung von Krisenstäben welche durch andere Behörden gebildet werden, können von Gerichtswegen sofort aufgelöst und mit Geld- Haftstrafen sowie Disziplinarmaßnahmen gegen die Initiatoren geahndet werden.
§18 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Die Polizei ist befugt, erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten oder zur Verhinderung zukünftiger Straftaten erforderlich ist.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:- die Erhebung von Fingerabdrücken,
- die Aufnahme von Lichtbildern,
- die Aufnahme von Körpermaßen,
- die Feststellung äußerlicher Merkmale wie Tätowierungen oder Narben,
- die Entnahme von DNA-Proben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Rahmen erkennungsdienstlicher Maßnahmen können alle persönlichen Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Maßnahme an der Person befinden, sichergestellt werden.
Dies schließt folgende Dinge mit ein:- Kleidung und sonstige am Körper getragene Gegenstände,
- persönliche Wertsachen wie Schmuck, Uhren oder elektronische Geräte,
- Behältnisse wie Taschen, Rucksäcke oder sonstige mitgeführte Gegenstände.
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürfen auch an Personen vorgenommen werden, die einer Straftat verdächtigt werden oder bei denen aufgrund konkreter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie in Zukunft Straftaten begehen werden.
- Die Sicherstellung und Verwahrung persönlicher Gegenstände erfolgt unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Sichergestellte Gegenstände sind dem Betroffenen unverzüglich zurückzugeben, sobald der Grund für die Sicherstellung entfällt.
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürfen nur von Polizeibeamten durchgeführt werden, die speziell für diese Aufgaben geschult sind.
- Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn ihre Speicherung zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder wenn der Betroffene nachweislich keine Straftat begangen hat.
- Bei der Durchführung der Maßnahmen ist auf die Würde und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person Rücksicht zu nehmen.
§19 Belehrung von Police Officers
- Police Officers sind kraft ihres Amtes bei dienstlichen Vorfällen automatisch rechtlich belehrt, einschließlich: Aussageverweigerungsrecht, Verwertbarkeit der Aussagen, Wahrheitspflicht, strafrechtliche Folgen bei Falschaussagen.
- Die Amtsbelehrung gilt für dienstliche Vorfälle und entfällt bei privaten Angelegenheiten ohne Dienstbezug.
- In Berichten ist "Belehrung entfällt gemäß §19 PolG" zu vermerken. Bei Vernehmungen: Dienststatus und Verweis auf §19 PolG festhalten.
- Zusätzliche Belehrung erforderlich bei schwerwiegenden Vergehen, vorsätzlichen Straftaten und Aussagen vor externen Behörden.
- Officers sind zur Wahrheit und vollständigen Dokumentation verpflichtet; Vorgesetzte sichern die Einhaltung von §19 PolG.
§20 Genehmigung der Gesichtsverschleierung
- Police Officers wird in Bedrohungssituationen, die ihr Leben oder ihre Sicherheit gefährden, entgegen des §68 StGB gestattet, sowohl im Dienst als auch außerhalb des Dienstes eine Vermummung zu tragen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Officers, da sich die Bedrohungslage auf deren dienstliches und privates Umfeld erstreckt.
- Diese Vermummungsgenehmigung muss beim Chief of Police beantragt werden und gilt ausschließlich für die Dauer der Bedrohungslage - Vermerk in der Personalakte und Meldung an die Justiz erforderlich.
- Officers in Ermittlungsrängen, wie etwa Detectives, dürfen aufgrund ihrer ermittlungstechnischen Aufgaben auch ohne vorherige Genehmigung während des Dienstes eine Maske tragen. Diese Ausnahme gewährleistet ihre Sicherheit und die ungestörte Durchführung ihrer Aufgaben. Die hierzu berechtigten Dienstränge sind durch die Führungsebene des Police Departments zu bestimmen aber stets im Rahmen zu halten.
§21 Durchführung von Razzien
- Das LSPD ist befugt, eine Razzia zur Verhütung von Straftaten oder zur Sicherstellung von Beweismitteln durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht und dies durch einen Durchsuchungsbefehl eines Richters genehmigt wurde.
- Anordnung und Antragstellung:
- Eine Razzia ist durch den Chief of Police oder einen dazu ermächtigten Policeoffizier zu genehmigen.
- Der Antrag auf einen Durchsuchungsbefehl muss einem Richter vorgelegt werden und den zu durchsuchenden Ort sowie die zu suchenden Gegenstände oder Personen exakt benennen.
- Durchführung und Einsatz von Waffen:
- Die Beamten sind zur Verwendung nicht-letaler Mittel (wie Tasern) angehalten, wenn es die Situation zulässt und dies zur Deeskalation beiträgt.
- Das Mitführen von Langwaffen ist während Razzien gestattet, jedoch ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Langwaffen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine erhebliche Bedrohungslage dies erforderlich macht und keine weniger einschneidenden Mittel zur Verfügung stehen.
- Der Einsatz tödlicher Waffen ist nur zulässig, wenn unmittelbare Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Beamten oder Dritten besteht und keine andere Abwehrmöglichkeit gegeben ist.
- Jede Razzia ist schriftlich zu dokumentieren, einschließlich der Gründe, des Ablaufs, der beteiligten Beamten und der sichergestellten Beweise. Auch der Einsatz jeglicher Waffen, insbesondere Langwaffen, ist zu vermerken. Diese Dokumentation ist unverzüglich den zuständigen Stellen vorzulegen.
§22 Einsatz von Schusswaffen zur Befreiung von V.I.P.s
- Das S.W.A.T.-Team ist befugt, im Notfall Schusswaffen einzusetzen, um V.I.P.s (Very Important Persons) aus unmittelbarer Lebensgefahr zu befreien.
- Der Einsatz von Schusswaffen ist nur dann zulässig, wenn:
- das Leben der V.I.P.s unmittelbar bedroht ist,
- andere Maßnahmen zur Rettung der V.I.P.s nicht möglich oder nicht ausreichend sind, und
- der Einsatz von Schusswaffen das geringste Risiko für unbeteiligte Personen darstellt.
- Vor dem Einsatz von Schusswaffen muss der Einsatzleiter eine Risikobewertung durchführen und sicherstellen, dass alle anderen Möglichkeiten zur Deeskalation der Situation ausgeschöpft wurden.
- Jeder Einsatz von Schusswaffen muss dokumentiert und dem Chief of Police gemeldet werden. Eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls ist sicherzustellen.
- Die V.I.P.s müssen im Vorfeld durch den Chief of Police benannt und in einer speziellen Liste geführt werden. Diese Liste ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.
- Verstöße gegen diese Vorschriften können disziplinarische Maßnahmen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
STRAFKATALOG
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
§1 Vernachlässigung der Aufgaben der Polizei
- Verstoß: Vernachlässigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Geldstrafe: $8.000
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen und interne Untersuchung
§2 Überschreitung der Befugnisse der Polizei
- Verstoß: Überschreitung der Befugnisse wie unrechtmäßige Festnahme oder Durchsuchung
- Geldstrafe: $10.000
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, mögliche Strafverfolgung. Überprüfung durch Aufsichtskommission
§3 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Verstoß: Fehlende Zusammenarbeit, die die Strafverfolgung beeinträchtigt
- Geldstrafe: $3.500
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, mögliche Beförderungssperre oder Abmahnung
Kapitel II: Öffentliche Sicherheit
§4 Waffenbesitz ohne Genehmigung
- Verstoß: Führen von Waffen ohne Genehmigung oder Missachtung der Vorschriften
- Geldstrafe: $12.000
- Sonstiges: Beschlagnahmung der Waffen, Disziplinarmaßnahmen, Überprüfung der Waffenhandhabung
§5 Besitz und Konsum von Cannabis während des Dienstes
- Verstoß: Konsum von Cannabis während des Dienstes oder Besitz über der erlaubten Menge
- Geldstrafe: $9.500
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, mögliche Entlassung bei Wiederholung. Drogentest und Aufklärungsgespräch
§6 Ruhestörung während des Dienstes
- Verstoß: Unrechtmäßiger Lärm oder Störung des Friedens während des Dienstes
- Geldstrafe: $5.000
- Sonstiges: Abmahnung, mögliche Reduzierung der Dienstzeiten. Disziplinarische Überprüfung
Kapitel III: Verkehrssicherheit
§7 Straßenverkehrsordnung - Unrechtmäßige Verkehrskontrollen
- Verstoß: Unrechtmäßige Verkehrskontrollen oder Missachtung der Verkehrsordnung durch Polizeifahrzeuge
- Geldstrafe: $7.000
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, Schulung zu Verkehrsvorschriften
Kapitel IV: Kriminalität und Strafverfolgung
§9 Missbrauch bei der Straftatenverfolgung
- Verstoß: Missbrauch bei der Straftatenverfolgung oder unangemessene Behandlung von Verdächtigen
- Geldstrafe: $8.500
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, strafrechtliche Überprüfung. Mögliche Suspendierung
§10 Unrechtmäßige Festnahmen
- Verstoß: Unrechtmäßige Festnahme oder Missachtung der Rechte von Festgenommenen
- Geldstrafe: $10.000
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, Schulungen zur korrekten Festnahme
Kapitel V: Bürgerrechte
§13 Androhung von Zwangsmitteln - Unrechtmäßig
- Verstoß: Unrechtmäßiger Einsatz von Zwangsmitteln ohne erforderliche Warnung
- Geldstrafe: $11.000
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, Überprüfung der Einsatzprotokolle. Mögliche Suspendierung und Schulungen
§15 Unsachgemäßer Umgang mit Dienstausrüstung und -material
- Verstoß: Unbefugte Mitnahme oder unsachgemäßer Umgang mit Dienstausrüstung
- Geldstrafe: Bis zu $18.000, abhängig von Art und Wert der Ausrüstung
- Sonstiges: Disziplinarische Maßnahmen, mögliche Entlassung bei schweren Verstößen. Rückgabe und Meldung bei Verlust oder Beschädigung
§16 Missachtung Platzverweis (gegen Bürger)
- Verstoß: Missachtung eines erteilten Platzverweises
- Geldstrafe: $7.500
- Haftstrafe: 20 HE (nur in besonderen Fällen)
§18 Weigerung oder Behinderung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen
- Verstoß: Weigerung oder Behinderung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen, insbesondere die Verweigerung der Herausgabe persönlicher Gegenstände.
- Geldstrafe: $12.500
- Sonstiges: Im Wiederholungsfall oder bei erheblicher Behinderung können zusätzlich disziplinarische Maßnahmen wie eine vorübergehende Festnahme (bis zu 30 HE) verhängt werden.
Hinweis: Die angegebenen Strafen sind festgelegte Werte. Die tatsächliche Strafzumessung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde davon abweichen. Zusätzlich zu den Geldstrafen können weitere disziplinarische Maßnahmen, Schulungen, Suspendierungen oder in schweren Fällen Entlassungen angeordnet werden. Bei Verstößen gegen das Polizeigesetz durch Polizeibeamte können interne Untersuchungen und strafrechtliche Konsequenzen folgen.
KLASSIFIZIERUNG
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
- §1 Vernachlässigung der Aufgaben der Polizei: Ordnungswidrigkeit
- §2 Überschreitung der Befugnisse der Polizei: Ordnungswidrigkeit
- §3 Zusammenarbeit mit anderen Behörden: Ordnungswidrigkeit
Kapitel II: Öffentliche Sicherheit
- §4 Waffenbesitz ohne Genehmigung: Ordnungswidrigkeit
- §5 Besitz und Konsum von Cannabis während des Dienstes: Ordnungswidrigkeit
- §6 Ruhestörung während des Dienstes: Ordnungswidrigkeit
Kapitel III: Verkehrssicherheit
- §7 Straßenverkehrsordnung - Unrechtmäßige Verkehrskontrollen: Ordnungswidrigkeit
Kapitel IV: Kriminalität und Strafverfolgung
- §9 Missbrauch bei der Straftatenverfolgung: Ordnungswidrigkeit
- §10 Unrechtmäßige Festnahmen: Ordnungswidrigkeit
Kapitel V: Bürgerrechte
- §13 Androhung von Zwangsmitteln - Unrechtmäßig: Ordnungswidrigkeit
- §15 Unsachgemäßer Umgang mit Dienstausrüstung und -material: Ordnungswidrigkeit
- §16 Missachtung Platzverweis (gegen Bürger): Ordnungswidrigkeit
- §18 Weigerung oder Behinderung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen: Ordnungswidrigkeit
GESETZÄNDERUNG
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