Präambel
Im Los Santos Fire Department (LSFD) steht die Sicherheit und das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger von Los Santos im Mittelpunkt. Diese Hausordnung für Besucher wurde geschaffen, um ein unterstützendes Umfeld zu gewährleisten, in dem die Arbeit der Feuerwehr und Rettungskräfte effektiv unterstützt wird. Durch die Einhaltung dieser Regeln tragen Besucherinnen und Besucher dazu bei, die Einsatzbereitschaft des LSFD zu wahren und die Mission der Behörde zu fördern.
Anschrift der Behörde
Los Santos Fire Department
LOS SANTOS
§1 Respektvolles Verhalten
Besucher des LSFD haben sich respektvoll und kooperativ gegenüber den Einsatzkräften, Mitarbeitern und anderen Besuchern zu verhalten.
§2 Ausweis- und Taschenkontrolle
Der Zugang zum LSFD-Gelände kann einer Ausweis- und Taschenkontrolle unterliegen. Die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal ist erforderlich.
§3 Anweisungen befolgen
Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des LSFD-Personals unverzüglich Folge zu leisten.
§4 Nutzung von Ausrüstung
Die Nutzung von Feuerwehr- und Rettungsausrüstung ist ausschließlich den qualifizierten Einsatzkräften vorbehalten.
§5 Vertraulichkeit beachten
Informationen, die während eines Besuchs bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Das Fotografieren oder Aufnehmen von Bildmaterial ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
§6 Distanz zu Einsätzen
Besucher müssen einen angemessenen Abstand zu laufenden Einsätzen und Übungsszenarien wahren, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
§7 Geeignete Kleidung
Besucher sollten angemessene und respektvolle Kleidung tragen, insbesondere bei Besuchen in Einsatzgebieten.
§8 Rauch- und Brandverbot
Das Rauchen sowie der Umgang mit offenem Feuer ist nur in den ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet. In den Gebäuden des LSFD ist das Rauchen generell untersagt.
§9 Ruhestörung vermeiden
Lärm und störendes Verhalten sind zu vermeiden, um die Einsatzbereitschaft und Arbeitsatmosphäre im LSFD nicht zu beeinträchtigen.
§10 Gesetzestreue
Besucher sind angehalten, sich an alle geltenden Gesetze und Verordnungen zu halten.
§11 Beschwerden und Anliegen
Bei Unklarheiten oder Anliegen können sich Besucher an das Empfangspersonal oder andere autorisierte Mitarbeiter wenden.
§12 Parken
Das Parken von Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe von Ein- und Ausfahrten des LSFD-Geländes ist strikt untersagt. Fahrzeuge, die die Zufahrten blockieren, werden ohne vorherige Ankündigung abgeschleppt. Der Fahrzeughalter trägt die Abschleppkosten. Zudem wird die Straftat "§55 StGB Behinderung staatlicher Maßnahmen" zur Anzeige gebracht.