Präambel
Im Los Santos Medical Department (LSMD) steht die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger von Los Santos im Mittelpunkt. Diese Hausordnung für Besucher wurde geschaffen, um ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem die Bedürfnisse der Patienten respektiert und die Arbeit des medizinischen Personals effektiv unterstützt werden. Durch die Einhaltung dieser Regeln tragen Besucherinnen und Besucher dazu bei, die bestmögliche Versorgung für alle Patienten sicherzustellen und die Mission des LSMD zu unterstützen.
Anschrift der Behörde
Los Santos Medical Department
Pillbox Medical Center
Elgin Avenue/Strawberry Avenue
LOS SANTOS
§1 Respektvolles Verhalten
Besucher des LSMD haben sich respektvoll und kooperativ gegenüber den Mitarbeitern, Patienten und anderen Besuchern zu verhalten.
§2 Ausweis- und Taschenkontrolle
Der Zugang zum LSMD-Gelände kann einer Ausweis- und Taschenkontrolle unterliegen. Die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitspersonal ist erforderlich.
§3 Anweisungen befolgen
Besucher sind angehalten, den Anweisungen des LSMD-Personals unverzüglich Folge zu leisten.
§4 Medizinische Ausrüstung
Die Nutzung von medizinischer Ausrüstung ist ausschließlich dem qualifizierten Personal vorbehalten.
§5 Vertraulichkeit beachten
Informationen, die während des Besuchs bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Das Fotografieren oder Aufnehmen von Bildmaterial ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
§6 Distanz zu medizinischen Behandlungen
Besucher sollten einen angemessenen Abstand zu laufenden medizinischen Behandlungen wahren, um die Arbeit des medizinischen Personals nicht zu stören.
§7 Geeignete Kleidung
Besucher sollten angemessene und respektvolle Kleidung tragen.
§8 Rauchverbot
Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. In den Gebäuden des LSMD ist das Rauchen generell untersagt.
§9 Ruhestörung vermeiden
Lärm und störendes Verhalten sind zu vermeiden, um die Arbeitsatmosphäre im LSMD nicht zu beeinträchtigen.
§10 Gesetzestreue
Besucher sind angehalten, sich an alle geltenden Gesetze und Verordnungen zu halten.
§11 Beschwerden und Anliegen
Bei Unklarheiten oder Anliegen können sich Besucher an das Empfangspersonal oder andere autorisierte Mitarbeiter wenden.
§12 Parken
Es ist strikt untersagt, Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe von Ein- und Ausfahrten des LSMD-Gebäudes zu parken. Dies gilt sowohl tagsüber als auch nachts. Fahrzeuge, die die Zufahrten blockieren, werden ohne vorherige Ankündigung abgeschleppt. Der Fahrzeughalter ist für die Abschleppkosten verantwortlich. Zudem wird die Straftat "§55 StGB Behinderung staatlicher Maßnahmen" verhängt.
Die Nichtbeachtung dieser Hausordnung kann zum Ausschluss vom LSMD-Gelände führen. Das LSMD behält sich das Recht vor, in bestimmten Situationen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.