Präambel
Im Bewusstsein der Bedeutung eines geordneten und sicheren Bootsverkehrs auf den Gewässern des Staates San Andreas sowie in Anerkennung der Verantwortung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer und der natürlichen Umgebung, erlässt der Staat San Andreas dieses Gesetz. Es soll den reibungslosen und sicheren Ablauf des Bootsverkehrs gewährleisten, die Rechte und Pflichten der Bootsführer klar definieren sowie den Schutz der Umwelt und anderer Wassernutzer sicherstellen. Durch die Festlegung verbindlicher Regelungen für die Führung und den Betrieb von Booten soll die Sicherheit auf den Gewässern gefördert und Unfällen sowie Umweltverschmutzung wirksam vorgebeugt werden.
GESETZBUCH
§1 Zweck und Anwendungsbereich
- Dieses Gesetz regelt den Bootsverkehr auf allen Gewässern des Staates San Andreas.
- Es gilt für alle Personen, die Boote führen, betreiben oder besitzen, sowie für alle Boote, die in den Gewässern von San Andreas verkehren.
§2 Begriffsbestimmungen
- Ein „Boot“ im Sinne dieses Gesetzes ist jedes motorisierte oder nicht-motorisierte Wasserfahrzeug.
- „Führen eines Bootes“ umfasst das Steuern, Navigieren und Anlegen eines Bootes.
§3 Bootsführerschein
- Der Führer eines motorisierten Bootes muss im Besitz eines gültigen Bootslizenz sein, der von der zuständigen Lizenzstelle am Hafen von Los Santos ausgestellt wird.
- Der „Bootsführerschein“ wird nach erfolgreicher theoretischer Prüfung erteilt. - PLZ: 8239
- Der Führerschein ist bei Fahrten stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
§4 Registrierung von Booten
- Jedes motorisierte Boot muss bei der zuständigen Behörde registriert sein und eine sichtbare Kennnummer tragen.
- Für die Registrierung ist eine einmalige Anmeldegebühr fällig.
§5 Verkehrsregeln auf dem Wasser
- Auf den Gewässern von San Andreas gelten folgende Fahrregeln:
- Es ist ein Sicherheitsabstand zu anderen Booten einzuhalten.
- In der Nähe von Stränden, Häfen und Angelzonen ist die Geschwindigkeit auf ein Minimum zu reduzieren.
- Rücksicht auf Schwimmer und andere Wassersportler ist stets zu nehmen.
- Das Durchführen von riskanten Manövern, wie z.B. Driften oder schnelle Wendemanöver in engen Gewässern, ist untersagt.
§6 Alkohol und Drogen
- Das Führen eines Bootes unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten.
- Der erlaubte Alkoholgrenzwert für Bootsführer entspricht dem gleichen Grenzwert wie für Autofahrer. (Ausstehend)
- Bei Verstößen gegen diese Regel droht der sofortige Entzug des Bootsführerscheins und eine Geldstrafe.
§7 Strafen und Sanktionen
- Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes werden mit Bußgeldern belegt. Bei schweren Verstößen, wie Fahren unter Alkoholeinfluss, kann zusätzlich der Bootsführerschein entzogen werden.
- Unregistrierte Boote können beschlagnahmt werden, bis der Eigentümer die Registrierung nachholt.
§8 Besondere Regelungen für Events
- Bei organisierten Rennen oder Events auf dem Wasser gelten die allgemeinen Verkehrsregeln nicht, sofern diese von den zuständigen Behörden genehmigt wurden.
- Für solche Events muss eine Sondergenehmigung beim LSPD beantragt werden.
STRAFKATALOG
§3 Bootsführerscheinpflicht
§3 (1) Führen eines Bootes ohne gültigen Bootsführerschein
Verstoß: Führen eines Bootes ohne erforderliche Lizenz
- Geldstrafe: $12.500
- Haftstrafe: 0 HE
- Sonstiges: Vorläufige Beschlagnahmung des Bootes bis zur Erlangung des Führerscheins
§4 Registrierung von Booten
§4 (1) Führen eines unregistrierten Bootes
Verstoß: Nutzung eines nicht ordnungsgemäß registrierten Bootes
- Geldstrafe: $6.000
- Sonstiges: Beschlagnahmung des Bootes, bis eine ordnungsgemäße Registrierung erfolgt ist
§5 Verkehrsregeln auf dem Wasser
§5 (1) Geschwindigkeitsüberschreitung oder riskante Manöver
Verstoß: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit oder Durchführung gefährlicher Fahrmanöver
- Geldstrafe: $8.000
- Haftstrafe: 10 HE
- Sonstiges: Temporäres Fahrverbot auf den Gewässern von San Andreas für bis zu 48 Stunden
§5 (1) Führen eines Bootes mit defekter Beleuchtung oder Signaltechnik
Verstoß: Nutzung eines Bootes mit mangelhafter Sicherheitsausstattung
- Geldstrafe: $1.500
- Sonstiges: Verwarnung; bei wiederholtem Verstoß temporäres Fahrverbot für das Boot bis zur Behebung des Mangels
§5 (2) Unerlaubtes Betreten von Naturschutzgebieten oder gesperrten Zonen
Verstoß: Einfahrt in verbotene oder geschützte Wasserbereiche
- Geldstrafe: $6.000
- Sonstiges: Vorläufiges Fahrverbot in den betroffenen Gebieten für bis zu 24 Stunden
§5 (3) Teilnahme an illegalen Bootsrennen
Verstoß: Organisation oder Teilnahme an nicht genehmigten Bootsrennen
- Geldstrafe: $32.500
- Haftstrafe: 25 HE
- Sonstiges: Beschlagnahmung des Bootes für bis zu 24 Stunden
§6 Alkohol und Drogen
§6 (1) Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Verstoß: Führen eines Bootes unter Einfluss berauschender Substanzen
- Geldstrafe: $30.000
- Haftstrafe: 30 HE
- Sonstiges: Entzug des Bootsführerscheins für bis zu 24 Stunden, Beschlagnahmung des Bootes für 24 Stunden
§8 Besondere Regelungen für Events
§8 (1) Verstoß gegen die Sonderregelungen für genehmigte Events
Verstoß: Nichteinhaltung der Auflagen für genehmigte Wassersportveranstaltungen
- Geldstrafe: $17.500
- Sonstiges: Annullierung der Event-Genehmigung, temporäres Fahrverbot für den Veranstalter auf den Gewässern von San Andreas
Zusätzliche Verstöße
Widerstand gegen die Anweisungen der Polizei oder Hafenbehörden
Verstoß gegen: §5 Abs. 1 und §5 Abs. 2 – Verkehrsregeln auf dem Wasser
- Geldstrafe: $17.500
- Haftstrafe: 30 HE
- Sonstiges: Entzug des Bootsführerscheins für bis zu 24 Stunden
Umweltverschmutzung (z.B. illegales Abladen von Müll ins Wasser)
Verstoß gegen: §5 Abs. 2 – Verkehrsregeln auf dem Wasser
- Geldstrafe: $85.000
- Haftstrafe: 30 HE
- Sonstiges: Dauerhafter Entzug des Bootsführerscheins, Beschlagnahmung des Bootes
Hinweis: Die angegebenen Strafen sind festgelegte Werte. Die tatsächliche Strafzumessung kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das zuständige Gericht davon abweichen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können zusätzliche Maßnahmen wie längerfristige Fahrverbote oder dauerhafte Beschlagnahmungen angeordnet werden.
KLASSIFIZIERUNG
Bootsführerscheinpflicht
- §3 (1) Führen eines Bootes ohne gültigen Bootsführerschein: Ordnungswidrigkeit
Registrierung von Booten
- §4 (1) Führen eines unregistrierten Bootes: Ordnungswidrigkeit
Verkehrsregeln auf dem Wasser
- §5 (1) Geschwindigkeitsüberschreitung oder riskante Manöver: Straftat
- §5 (1) Führen eines Bootes mit defekter Beleuchtung oder Signaltechnik: Ordnungswidrigkeit
- §5 (2) Unerlaubtes Betreten von Naturschutzgebieten oder gesperrten Zonen: Ordnungswidrigkeit
- §5 (3) Teilnahme an illegalen Bootsrennen: Straftat
Alkohol und Drogen
- §6 (1) Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Straftat
Besondere Regelungen für Events
- §8 (1) Verstoß gegen die Sonderregelungen für genehmigte Events: Ordnungswidrigkeit
Zusätzliche Verstöße
- Widerstand gegen die Anweisungen der Polizei oder Hafenbehörden: Straftat
- Umweltverschmutzung: Straftat
GESETZÄNDERUNG
Legende: [+] hinzugefügt [-] entfernt [/] geändert [?] vorläufig außer Kraft [§] geplant
-/-