Präambel
Im Streben nach einem geordneten und sicheren Umfeld für alle Besucher des Department of Justice - Supreme Court (DOJ Supreme Court) sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der dortigen Aktivitäten wird diese Hausordnung eingeführt. Sie regelt das Verhalten und die Nutzung der Räumlichkeiten des DOJ Supreme Court-Gebäudes und des dazugehörigen Geländes. Das Wohlwollen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit aller Anwesenden stehen dabei im Mittelpunkt. Die Kooperation und Unterstützung aller Besucher sind erforderlich, um ein harmonisches und respektvolles Umfeld im DOJ Supreme Court zu gewährleisten.
Anschrift der Behörde
Department of Justice
Supreme Court
Carcer Way 7248, 7249
LOS SANTOS
§1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Hausordnung des Department of Justice - Supreme Court (DOJ Supreme Court) regelt das Verhalten und die Nutzung der Räumlichkeiten des DOJ Supreme Court-Gebäudes sowie des dazugehörigen Geländes.
- Alle Besucher des DOJ Supreme Court sind dazu verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die sich aus der Benutzung der Einrichtung und des Geländes ergeben.
- Im Falle eines Anfangsverdachts eines Verstoßes sind Vertreter des Hausrechts befugt, Personen festzusetzen und zu durchsuchen.
- Die Sicherung des DOJ Supreme Court-Geländes obliegt dem U.S. Marshals Service. Sollte der U.S. Marshals Service nicht verfügbar sein, ist das Los Santos Police Department befugt, das Hausrecht durchzusetzen.
- Im Falle unmittelbarer Gefahrenlagen wird das Gelände des DOJ Supreme Court geräumt.
§2 Besucherregelung Hauptgebäude – Eingangshalle
- Das Tragen legaler Waffen ist erlaubt, sofern ein gültiger Waffenschein vorhanden ist. Illegale Waffen werden beschlagnahmt und dem Los Santos Police Department übergeben.
- Im Gebäude des DOJ Supreme Court gilt ein generelles Maskierungsverbot. Besucher haben diese vor dem Betreten des Geländes abzulegen.
- Das Betreten von allen Büroräumen im Gebäude ist ohne Termin oder Einladung nicht gestattet.
- Personen haben sich vollständig zu kleiden.
- Alle Besucher sollen sich in angemessener Lautstärke unterhalten, um andere Besucher und Mitarbeiter nicht zu stören.
- Rennen im Gebäude ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um Gefahren- oder Bedrohungssituationen.
- Das Befahren des Geländes und des Vorplatzes ist strengstens untersagt, Ausnahmen gelten für das Police Department, das Medical Department und das Fire Department.
- Bei jeglichen Terminen ist angemessene Kleidung zu tragen.
§3 Besucherregelung Gerichtssaal
- Der Gerichtssaal dient der öffentlichen Verhandlung von Rechtssachen und unterliegt grundsätzlich dem Grundsatz der Öffentlichkeit. Die Zulassung von Besuchern zu den Verhandlungen erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Paragraphen.
- Die Zulassung von Besuchern zu den Verhandlungen erfolgt in der Regel ohne besondere Einschränkungen. Die Öffentlichkeit hat das Recht, an den Verhandlungen teilzunehmen, sofern nicht rechtliche oder sachliche Gründe entgegenstehen.
- Die Anzahl der zugelassenen Besucher kann aus Platz- oder Sicherheitsgründen begrenzt sein. Diese Begrenzung obliegt dem Vorsitzenden Richter und soll den Grundsatz der Öffentlichkeit nur aus zwingenden Gründen einschränken.
- Der Zutritt zum Gerichtssaal ist für alle Besucher nur gestattet, wenn sie sich ordnungsgemäß ausweisen können und den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Justizbediensteten Folge leisten.
- Besucher müssen sich einer allgemeinen Durchsuchung unterziehen, bevor sie den Gebäudeflügel des DOJ-Gerichtssaals betreten, um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten.
- Besucher haben sich während der Verhandlung ruhig und unauffällig zu verhalten. Störende Einflüsse oder Zwischenrufe sind unzulässig und werden gegebenenfalls mit einem Verweis oder einem Platzverweis geahndet.
- Die Verwendung von Ton- oder Bildaufzeichnungsgeräten, Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten ist im Gerichtssaal untersagt, sofern das Gericht keine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat.
- Besucher, die den Grundsatz der Öffentlichkeit missbrauchen, die Ordnung stören oder anderweitig gegen die Regeln verstoßen, können vom Vorsitzenden Richter mit einem Platzverweis belegt werden.
- Personen, die aufgrund ihrer Teilnahme an einer laufenden Verhandlung Zeugen, Angeklagte oder juristische Sachverhalte beeinflussen könnten, können auf Antrag der Prozessbeteiligten oder von Amts wegen von der Verhandlung ausgeschlossen werden.
- Die Gerichtsverwaltung kann in begründeten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Öffentlichkeit und der Justiz besondere Regelungen für die Zulassung von Besuchern erlassen.
- Verstöße gegen diese Regeln können alle vom Vorsitzenden Richter mit einem Ordnungsgeld bestraft werden
§4 Besucherregelung großer Konferenzsaal
- Der große Konferenzsaal dient der Abhaltung von Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen und steht in der Regel nicht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
- Die Zulassung von Besuchern erfolgt in der Regel nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstaltungsorganisator und kann aus Platz- oder Sicherheitsgründen beschränkt sein.
- Jeder Besucher muss sich vor Betreten des Konferenzsaals ordnungsgemäß registrieren und den Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals Folge leisten.
- Während der Veranstaltung ist ein angemessenes Verhalten erforderlich, um die Abläufe nicht zu stören. Laute Gespräche, Mobiltelefonnutzung und ähnliche störende Einflüsse sind nicht gestattet und können zu einem Verweis oder Platzverweis führen.
- Die Verwendung von Ton- oder Bildaufzeichnungsgeräten sowie Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten, die die Veranstaltung stören könnten, ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstaltungsorganisators untersagt.
- Besucher, die den Grundsatz der Zugänglichkeit missachten, die Ordnung stören oder anderweitig gegen die Regeln verstoßen, können auf Anweisung des Veranstaltungsorganisators mit einem Platzverweis belegt werden.
- Personen, die aufgrund ihres Verhaltens die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer gefährden, können ebenfalls auf Anweisung des Veranstaltungsorganisators von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Der Veranstaltungsorganisator behält sich das Recht vor, in begründeten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Öffentlichkeit und der Veranstaltungsteilnehmer besondere Regelungen zur Zulassung von Besuchern zu erlassen.
§5 Parkregelung
- Die Parkplätze am Department of Justice-Gebäude sind gemäß den folgenden Regelungen zu nutzen:
- Besucher und Mitarbeiter des Department of Justice sind berechtigt, die Parkplätze auf der linken, rechten so wie der Frontseite zu nutzen.
- die Parkflächen hinter dem Justizgebäude sind ausschließlich Staatsfahrzeugen, Bediensteten des Department of Justice - Supreme Court, dem LSPD (Los Santos Police Department), dem LSMD (Los Santos Medical Department), dem LSFD (Los Santos Fire Department) und dem U.S. Marshals Service vorbehalten.
- Unberechtigte Fahrzeuge, die die Parkflächen hinter dem Justizgebäude benutzen, werden kostenpflichtig Abgeschleppt.